Klima-Icon

Infoportal für den Landkreis Stade

Titelbild (symbolisch)

Internationaler Tag der Reparatur: Abfallberatung erinnert an den Wert des Reparierens

Do, 2026-10-15

Der Internationale Tag der Reparatur, der bereits 2017 ins Leben gerufen wurde und am 17. Oktober stattfindet, ist ein guter Anlass sich mit dem Thema Reparieren auseinanderzusetzen. Das sind die Tipps der Abfallberaterinnen des Landkreises Stade.

Viele Menschen haben ein defektes Elektrogerät oder Fahrrad oder einen wackeligen Stuhl zu Hause. Die Abfallberaterinnen des Landkreises Stade empfehlen, bei einem Defekt zunächst die Möglichkeiten einer Reparatur zu prüfen. Oft kann ein defektes Gerät oder Möbelstück schon mit einem kleinen Aufwand wieder funktionstüchtig gemacht werden. Wer etwas reparieren lassen möchte, findet im Landkreis Stade neben Fachbetrieben auch zahlreiche Repaircafés. Die ehrenamtlichen Initiativen bieten im Landkreis Stade bereits seit 2015 die Reparatur von Elektrogeräten an. Die Reparaturangebote der einzelnen Repaircafés sind ganz unterschiedlich. Was wo repariert wird, erfahren Sie in einem Flyer, der bei der Abfallberatung unter der Rufnummer 04141 / 128016 angefordert werden kann.

Wer repariert statt neu zu kaufen, tut Umwelt und dem eigenen Geldbeutel etwas Gutes. Es werden wertvolle Rohstoffe, Wasser und Energie, die für die Herstellung neuer Produkte benötigt werden, eingespart. Jede Reparatur entlastet durch die Vermeidung von Abfällen das Klima.

Am 31. Juli 2026 ist ein neues Gesetz zum Recht auf Reparatur von Elektrogeräten Kraft getreten. Das Gesetz soll dazu beitragen, dass Produkte länger genutzt werden, weniger Abfall entsteht und Ressourcen geschont werden. Hersteller müssen für bestimmte Produkte Ersatzteile und Informationen zur Reparatur bereitstellen. Dazu gehören beispielsweise Waschmaschinen, Wäschetrockner, Geschirrspüler, Kühlgeräte, Fernseher sowie Smartphones und Tablets. Wer sich bei einem Mangel innerhalb der Gewährleistungszeit für eine Reparatur entscheidet, erhält zwölf Monate zusätzliche Gewährleistung.

Gut zu wissen: Nach Ablauf der Gewährleistung müssen die Hersteller eine Reparatur zu einem angemessenen Preis ermöglichen. Die Pflicht zur Bereitstellung von Ersatzteilen gilt für sieben bis zehn Jahre nach Produktionsende je nach Produkt.

Nur wenn eine weitere Nutzung nicht mehr möglich ist, sollte eine fachgerechte Entsorgung beziehungsweise das Recycling erfolgen. Defekte Elektrogeräte können im Handel oder bei einem der zahlreichen Wertstoffhöfe oder Abfallwirtschaftszentren des Landkreises Stade gebührenfrei abgegeben werden.

Weitere Informationen zum Thema gibt es auf der Seite des Landkreises Stade unter abfall.landkreis-stade.de.

Alle Informationen zum Recht auf Reparatur finden Sie auf der Der Seite des BMUV unter www.bundesministerium.de.