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Symbolbild von CO2-Produktion zu CO2-Reduktion
Beachflag der Leitstelle Klima vor der Kreisverwaltung

Beachflag der Leitstelle Klima, Foto: Josefina Gabriel

Der Landkreis Stade hat verschiedene Konzepte entwickelt, um den Klimaschutz und die Klimaanpassung vor Ort voranzutreiben. Das interne Klimaschutzkonzept, das Klimaanpassungskonzept und die Energieberichte sind hierbei (teilweise) gesetzliche Pflichtaufgaben nach dem Niedersächsischen Klimagesetz (NKlimaG).

 Klimakonzept 2030

Das »Klimakonzept 2030« des Landkreises Stade setzt den Rahmen dafür, wie bis zum Jahr 2030 Emissionen von Treibhausgasen wie CO2 vermindert und die Verletzlichkeit des Landkreises gegenüber Folgen des Klimawandels verringert werden soll. Das Konzept dient als strategische Entscheidungsgrundlage und Planungshilfe: Klimaschutz und Klimaanpassung sind dauerhaft im Landkreis Stade und in seinen Kommunen zu verankern, um die mit dem Konzept vom Kreistag beschlossenen Ziele zu erreichen.

Mit den 22 Maßnahmen will der Landkreis Stade beim Klimaschutz vorangehen, seine Vorbildfunktion ausbauen, mit einer klimafreundlich ausgerichteten Entwicklung die Weichen stellen, in eine resiliente Infrastruktur investieren und externe Klimaschutzakteure unterstützen. Um diese Ziele zu erreichen, stellt der Landkreis Personal zur Verfügung und nutzt Förderprogramme.

Klimaschutz ist eine Gemeinschaftsaufgabe. Deshalb arbeitet die Leitstelle Klima eng mit den Klimaschutz- und Nachhaltigkeitsmanagements der Städte und Gemeinden im Landkreis Stade zusammen.

 Internes Klimaschutzkonzept

Die Stader Kreisverwaltung macht sich mit ihrem Klimaschutzkonzept für die eigene Verwaltung schrittweise auf den Weg zur angestrebten Treibhausgasneutralität, die sie bis 2040 erreicht haben möchte. Die Kreisverwaltung konkretisiert und strukturiert in diesem Konzept ihre praktikabel erreichbaren Zwischenziele und benennt zugleich die Maßnahmen, welche in ihrem eigenen direkten Handlungs- und Einflussbereich stehen und durch ihre Umsetzung die Treibhausgasemissionen senken (§ 18 NKlimaG). Bis 2040 wird dieser langfristig ausgerichtete Prozess fortlaufend evaluiert und angepasst.

 Klimaanpassungskonzept

Anfang 2026 wurden alle Landkreise in Niedersachsen durch die Novelle des NKlimaG zur Erstellung von Klimaanpassungskonzepten verpflichtet. Der Landkreis Stade hat bereits 2024 eine Personalstelle für eine Klimaanpassungsmanagerin eingerichtet und mit der Erstellung eines Klimaanpassungskonzeptes begonnen. Dieses wurde 2026 fertiggestellt und politisch beschlossen und befindet sich nun in der Umsetzungsphase. 

Das Konzept beinhaltet eine Klimarisikoanalyse, in der untersucht wurde, wie sich das Klima im Landkreis Stade in naher und ferner Zukunft ändern wird. Neben einem deutlichen Anstieg der Durchschnittstemperatur, Hitzetagen und Tropennächten bis zum Ende des Jahrhunderts, muss auch mit einem Anstieg von Starkregen- und Extremwetterereignissen gerechnet werden. Im Klimaanpassungskonzept wurde betrachtet, welche Einflüsse dadurch auf die Cluster Menschliche Gesundheit, Jugend, Wasser, Biodiversität, Ökonomie und Planung und Vorsorge bestehen. 

In Anlehnung an die Ergebnisse wurde ein Maßnahmenkatalog mit 24 konkreten Maßnahmen entwickelt, deren Umsetzung die Verwundbarkeit gegenüber den Folgen des Klimawandels verringern soll. Diese Maßnahmen betreffen verschiedene Fachamtsbereiche der Verwaltung und reichen von der Erstellung von Starkregengefahrenkarten bis hin zur Aufklärungsarbeit über gesundheitliche Folgen des Klimawandels. Die Umsetzung einzelner Maßnahmen wurde bereits begonnen.

 Energiebericht(e)

Für das Jahr 2022 wurde erstmals ein Energiebericht nach § 17 Abs. 1 des NKlimaG erstellt. Dieser enthält neben den gesetzlich erforderlichen Angaben auch weitere Darstellungen, wie etwa den Bedarf an Sanierungen und Klimafolgekosten. Für die Jahre 2023 und 2024 wurde ebenfalls jeweils ein Bericht erstellt, in beiden Jahren auf freiwilliger Basis. Der nächste verpflichtende Bericht ist zum Jahresende 2026 zu veröffentlichen.

 Ladeinfrastrukturkonzept

Die Leitstelle Klima hat gemeinsam mit der Niedersächsischen Landesbehörde für Straßenbau und Verkehr (NLStBV) und den kreisangehörigen Städten und (Samt-)Gemeinden ein Ladeinfrastrukturkonzept erarbeitet. Dafür wurde zunächst der Bedarf an Ladeleistung für Elektrofahrzeuge bis zum Jahr 2030 identifiziert, Flächen analysiert und die Machbarkeit des Baus von Ladestationen mit dem Stromnetzbetreiber abgestimmt. Im Ergebnis enthält das Konzept eine Reihe von Standorten, an denen potenziell Ladestationen für Elektrofahrzeuge errichtet werden könnten.

Die Ausbaustrategie ist die Grundlage, um schnell und systematisch viel Ladeinfrastruktur in die Fläche zu bringen. Hierzu wurde das Ladeinfrastrukturkonzept den Gemeinden zur Verfügung gestellt. Auch die Zusammenarbeit zwischen dem Land und einzelnen Landkreisen soll weitergehen: Derzeit erarbeitet die Landesbehörde zusammen mit zwei Modelllandkreisen, wie eine Konzessionsvergabe für mehrere Kommunen eines Landkreises zusammen funktioniert.