Klima-Icon

Infoportal für den Landkreis Stade

Titelbild (symbolisch)

Ansprechperson:

WICHTIGER HINWEIS

Die § 18 Fördermittelberatung richtet sich ausschließlich an Vertreterinnen und Vertreter der Kommunen des Landkreises Stade. 

Nur diese können mit dem nachfolgenden Kontaktformular einen Newsletter abonnieren, der gebündelt über aktuelle Klimaschutz-Förderprogramme mit Fristen und Hinweisen informiert.

   Die Hinweise zum Datenschutz habe ich zur Kenntnis genommen.

Pflichtfeld

Viele Vorgaben und Rahmenbedingungen im Klimaschutz werden auf EU-, Bundes- und Landesebene bestimmt. Die Umsetzung verbleibt jedoch häufig bei den Kommunen. Daher berät der Landkreis Stade Vertreterinnen und Vertreter der Kommunen des Landkreises zu Fördermöglichkeiten für Klimaschutzmaßnahmen. Rechtliche Grundlage ist § 18 Abs. 2 des NKlimaG.

Den Kommunen stehen für ihre Aktivitäten unterschiedliche Fördermöglichkeiten zur Verfügung. Besonders hervorzuheben ist die Kommunalrichtlinie, die explizit Klimaschutzprojekte in Kommunen fördert. Bei diesbezüglichen Fragen empfehlen wir, zuerst die Agentur für kommunalen Klimaschutz zu kontaktieren. Bei spezifischeren Fragen ist die ZUG als Projektträgerin die richtige Anlaufstelle. Bei Bedarf begleitet eine feste Kontaktperson den gesamten Antragsprozess. Selbstverständlich existieren noch andere Förderprogramme für kommunalen Klimaschutz.

 Einige Seiten zur Übersicht über potenzielle Fördermöglichkeiten
 Weitere allgemeine Förderdatenbanken

Kommunale Vertreterinnen und Vertreter, die eine persönliche Einschätzung zu Fördermöglichkeiten für ihr Klimaschutzprojekt wünschen, können sich gerne an die Leitstelle Klima wenden. Für eine Fördermittelrecherche ist das konkrete Vorhaben der Ausgangspunkt. Bei Kontaktaufnahme sollten daher möglichst die vorliegenden Einzelheiten zum Projekt (unter anderem Thema, geplante Aktivitäten, Zielgruppe, Projektzeitraum und -budget) mitgeteilt werden. In jedem Fall ist die Fördermittelberatung lediglich als Hilfestellung für die Kommunen zu sehen. Die Verantwortung für den gesamten Antragsprozess liegt weiterhin bei der Kommune selbst.