Rauchschwalbe füttert ihren Jungvogel auch außerhalb des Nestes - Foto: Tonja Sander
Immer wieder werden Bürgerinnen und Bürger auf vermeintlich hilflose oder verletzte Wildtiere aufmerksam und möchten schnell helfen. Doch nicht jedes allein aufgefundene Tier benötigt tatsächlich menschliche Unterstützung. Häufig befinden sich Jungtiere ganz natürlich ohne ihre Elterntiere im Gelände oder werden von diesen weiterhin versorgt.
Um in solchen Situationen die richtige Entscheidung zu treffen, steht
in Niedersachsen ein bewährtes Hilfsangebot zur Verfügung: Anerkannte Wildtierauffang- und Betreuungsstationen beraten
fachkundig, ob und welche Maßnahmen erforderlich sind. Sie können
einschätzen, ob ein Tier tatsächlich hilfsbedürftig ist und das weitere
Vorgehen mit den Finderinnen und Findern abstimmen.
Eine zusätzliche Entscheidungshilfe bietet die kostenlose App Wildtier SOS
der Tierärztlichen Hochschule Hannover . Mithilfe weniger Fragen hilft
die App dabei einzuschätzen, ob ein Wildtier tatsächlich Hilfe benötigt
oder ob es besser ist, das Tier an seinem Fundort zu belassen. So können
unnötige Eingriffe in die Natur vermieden und gleichzeitig wirklich
hilfsbedürftige Tiere schneller versorgt werden.
Wenn es sich um Tiere handelt, die dem Jagdrecht unterliegen, wie Rehe, Feldhasen, Wölfe oder Gänse und Enten (s. Liste des jagdbaren Wildes in Deutschland und Niedersachsen) setzen Sie sich mit der zuständigen Jagdpächterin oder dem zuständigen Jagdpächter in Verbindung. Falls Sie diese Person nicht kennen, erfragen Sie die Adresse bei der nächstgelegenen Polizeidienststelle. Die oder der Jagdausübungsberechtigte ist im Rahmen der gesetzlichen Hegeverpflichtung zuständig und entscheidet, was zu tun ist. Nur mit Zustimmung dieser Person dürfen Sie selber handeln und sich das betroffene Tier aneignen.
Eine Ausnahme stellen verletzte Seehunde und auch Schweinswale dar. Bei deren Fund ist die Seehundstation Norddeich zu kontaktieren, die Sie zu den zuständigen Wattenjagdaufsehenden vermittelt.
Wichtig ist außerdem die Unterscheidung zwischen Wildtieren und Fundtieren. Werden beispielsweise ausgesetzte oder entlaufene Haustiere wie Schildkröten, Papageien oder andere Heimtiere gefunden, handelt es sich nicht um Wildtiere. Für diese sogenannten Fundtiere sind die Städte und Gemeinden als Fundbehörden zuständig. Der Landkreis ist hierfür nicht der richtige Ansprechpartner.
Der Landkreis bittet daher alle Bürgerinnen und Bürger, sich bei verletzten Wildtieren zunächst an eine anerkannte Wildtierbetreuungsstation zu wenden oder zur ersten Einschätzung die App Wildtier SOS zu nutzen. Bei aufgefundenen Haustieren oder Fundtieren wenden Sie sich bitte direkt an Ihre zuständige Stadt- oder Gemeindeverwaltung.
Mit diesem Vorgehen können Tiere schnell die richtige Hilfe erhalten und gleichzeitig die zuständigen Stellen gezielt angesprochen werden.