Der Autor
Dr. Nikolas v. Lüpke
ist Wissenschaftlicher Mitarbeiter im Sachgebiet Waldverjüngung der Nordwestdeutschen Forstlichen Versuchsanstalt

 

Der Autor
Arne Riedel
ist Leiter des Niedersächsischen Forstamtes Harsefeld

 

Der Autor
Dr. Uwe Andreas
ist Leiter des Naturschutzamtes des Landkreises Stade

 

Die Autorin
Regina Petersen
ist Leiterin des Sachgebietes Waldverjüngung der Nordwestdeutschen Forstlichen Versuchsanstalt

Im „Braken" kommen folgende naturnahe und schützenswerte Waldlebensräume vor, die im Anhang I der FFH-Richtlinie aufgeführt sind:

 

Lebensraumtyp 9160

  • Definition: Subatlantische und mitteleuropäische Eichen-Hainbuchenwälder auf zeitweilig oder dauerhaft feuchten Böden mit hohem Grundwasserstand (Stellario-Carpinetum). Primär auf für die Buche ungeeigneten Standorten (zeitweise vernässt) und sekundär als Ersatzgesellschaften 1. Grades von Buchenwäldern aufgrund der historischen Nutzung.
  • 50 % des Verbreitungsgebietes in Niedersachsen.
  • 136 ha im „Braken"

Lebensraumtyp 9190

  • Definition: Naturnahe Birken-Stieleichenwälder (Betulo-Quercetum roboris) und Buchen-Eichenmischwälder auf Sand (z. B. Altmoränen, Binnendünen, altpleistozäne Sande) im norddeutschen Flachland. Baumschicht i.d.R. fast buchenfrei, auf trockenen, sehr armen Sandböden, aber auch feuchte Standorte mit Blauem Pfeifengras (Molinia caerulea).
  • 58 % des Verbreitungsgebietes in Niedersachsen (≙ 4.000 ha).
  • 59,8 ha im „Braken".

Eichenverjüngung im FFH-Gebiet „Braken und Harselah“

Ein wissenschaftlich begleitetes Kooperationsprojekt von Naturschutz und Forstwirtschaft.

Der „Braken“ gehört mit seinen rund 640 ha zu den größten historisch alten Wäldern im Elbe-Weser-Dreieck. Die Böden in diesem Gebiet sind wechsel- bis staufeucht bei einer mittleren bis guten Nährstoffversorgung.


Die hohe Schutzwürdigkeit des Gebietes ist eng mit seiner Bewirtschaftungsgeschichte verknüpft. So wurden große Teile des „Braken“ von Mönchen des Benediktinerordens als Bannwald ausgewiesen und dadurch vor Raubbau geschützt. Es entwickelte sich ein von Buchen und Eichen dominierter Wald, der als Hutewald bewirtschaftet wurde, d.h. Vieh wurde zur Mast, aber auch zur Weide in den Wald getrieben. Die Eiche wurde dabei für ihr Holz und ihre Früchte geschätzt und gefördert. Diese Förderung zeigt sich in dem hohen Aufwand, mit dem die Verjüngung der Bestände betrieben wurde. Es wurden sowohl Großpflanzen gepflanzt, als auch auf dem Boden liegende Eicheln und Bucheckern in den Boden eingearbeitet. Zu diesem Zweck hackten entweder Menschen den Boden oder satte Schweine wurden in den Wald getrieben. Eine große Veränderung des „Braken“ erfolgte in der zweiten Hälfte des 18. Jahrhunderts, als rund 250 ha Wald in landwirtschaftliche Flächen umgewandelt wurden.

Seit 30 Jahren geschützt

Bereits 1989 wurde der „Braken“ als Naturschutzgebiet (NSG) ausgewiesen. Im Jahr 2004 wurde er zusätzlich zum FFH-Gebiet erklärt. Zur rechtlichen Sicherung dieses Gebietes wurde Ende 2018 eine neue NSG-Verordnung verabschiedet. In dieser werden der Erhalt der Eichen-Lebensraumtypen (siehe Infokasten auf der linken Seite) und deren natürliche Verjüngung gefordert. Praktische Erfahrungen zeigen allerdings, dass die Naturverjüngung von Eichenbeständen nur selten erfolgreich ist. So ist es schwierig, die Eichelmasten mit ausreichender Sicherheit vorauszusagen. Darüber hinaus benötigen junge Eichen vergleichsweise viel Licht für ihr Wachstum und werden häufig von Wildtieren verbissen.
In einem von den Niedersächsischen Landesforsten, dem Naturschutzamt des Landkreises Stade und der Nordwestdeutschen Forstlichen Versuchsanstalt initiierten Versuch sollen daher verschiedene Verfahren zur Begründung von Eichenbeständen miteinander verglichen werden.

Welches Verfahren ist am erfolgreichsten?

Insgesamt werden drei Verfahren auf ihren Erfolg untersucht. Während das Naturverjüngungsverfahren nur auf einer Fläche angewendet wird, werden die beiden anderen Verfahren auf jeweils zwei Flächen erprobt. Damit die Eichen nicht durch Wildtiere verbissen werden, wurden alle Versuchsflächen eingezäunt.

  • 1. Naturverjüngung

Hier wird das durch die NSG-Verordnung vorgesehene Verfahren getestet. Im Jahr 2018 waren in einem alten Eichenbestand nach dem Samenfall im Jahr 2017 viele kleine Eichen aufgelaufen. Um diese zu fördern, wurden mehrere Bäume des Altbestandes entnommen. Die Lücke im Kronendach hat, wie in der NSG-Verordnung vorgesehen, etwa den Durchmesser einer Baumlänge.

  • 2. Sanddeckkultur

Nach Kahlschlägen fand eine Räumung der Flächen mittels Bagger statt. Daraufhin wurde ebenfalls mit einem Bagger Mineralboden aus tieferen Schichten auf den Flächen verteilt, um das Auffrieren des Bodens und damit verbunden das Herausdrücken der Jungpflanzen zu verhindern. Die Pflanzung der 50-80 cm großen Eichen wurde dann mit einem Spaten durchgeführt.

  • 3. Baggerpflanzung

Auch bei diesem Verfahren wurden zunächst Kahlschläge durchgeführt. Im Anschluss wurden 120-150 cm große Eichen mit einem Bagger gepflanzt. Durch die Verwendung der Großpflanzen soll die Konkurrenz zwischen der Begleitvegetation und den Eichen verringert werden.

Erfolgskontrolle

Jährlich wird auf den fünf Versuchsflächen eine Inventur durchgeführt. Dabei werden die jungen Eichen nach einem vorgeschriebenen Verfahren vermessen, um ihr Wachstum, aber auch Schäden und Ausfälle zu dokumentieren. Da davon ausgegangen wird, dass die Entwicklung der Jungpflanzen von der Lichtverfügbarkeit abhängt, wird diese ebenfalls in regelmäßigen Abständen gemessen. Im Frühjahr und Sommer werden jährlich Vegetationsaufnahmen durchgeführt, um auch den Einfluss der verschiedenen Verfahren auf die Bodenvegetation zu erfassen.
Die Ergebnisse des Projektes sollen Eingang in den Managementplan des FFH-Gebietes finden und auf diese Weise zum Erhalt der Eichen-Lebensraumtypen beitragen.

Flächenvorbereitung mit dem Bagger (Foto: U. Traut)

Links: Sanddeckkultur, rechts: Baggerpflanzung (Foto: NW-FVA)

Fläche mit Naturverjüngung (Foto: NW-FVA)

Markierte Eichen in der Naturverjüngungsfläche (Foto: NW-FVA)

 

Der Autor
Dr. Nikolas v. Lüpke
ist Wissenschaftlicher Mitarbeiter im Sachgebiet Waldverjüngung der Nordwestdeutschen Forstlichen Versuchsanstalt

 

Der Autor
Arne Riedel
ist Leiter des Niedersächsischen Forstamtes Harsefeld

 

Der Autor
Dr. Uwe Andreas
ist Leiter des Naturschutzamtes des Landkreises Stade

 

Die Autorin
Regina Petersen
ist Leiterin des Sachgebietes Waldverjüngung der Nordwestdeutschen Forstlichen Versuchsanstalt

Im Braken kommende folgende naturnahe und schützenswerte Waldlebensräume vor, die im Anhang I der FFH-Richtlinie aufgeführt sind:

Lebensraumtyp 9160

  • Definition: Subatlantische und mitteleuropäische Eichen-Hainbuchenwälder auf zeitweilig oder dauerhaft feuchten Böden mit hohem Grundwasserstand (Stellario-Carpinetum). Primär auf für die Buche ungeeigneten Standorten (zeitweise vernässt) und sekundär als Ersatzgesellschaften 1. Grades von Buchenwäldern aufgrund der historischen Nutzung.
  • 50 % des Verbreitungsgebietes in Niedersachsen.
  • 136 ha im Braken

Lebensraumtyp 9190

  • Definition: Naturnahe Birken-Stieleichenwälder (Betulo-Quercetum roboris) und Buchen-Eichenmischwälder auf Sand (z. B. Altmoränen, Binnendünen, altpleistozäne Sande) im norddeutschen Flachland. Baumschicht i.d.R. fast buchenfrei, auf trockenen, sehr armen Sandböden, aber auch feuchte Standorte mit Blauem Pfeifengras (Molinia caerulea).
  • 58 % des Verbreitungsgebietes in Niedersachsen (≙ 4.000 ha).
  • 59,8 ha im Braken.